AGB

Jan Voigt

DWV (zertifizierter) Wanderführer

ERA-EWV-FERP-Walk Leader

Irisweg 8, 59073 Hamm, Germany

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

(Stand 12.04.2023)

Inhalt

  • Geltungsbereich und Leistungsinhalt
  • Vertragsabschluss und Buchung
  • Bezahlung
  • Personenwechsel des Kunden
  • Mindestteilnehmerzahl
  • Versicherungen und Gewährleistung
  • Stornierung des Vertrages durch den Kunden
  • Rücktritt des Wanderführers nach Antritt der Tour
  • Auskunftserteilung an Dritte
  • Datenschutz
  • Werbung, Fotografieren und Filmen
  • Gerichtsstand
  • Schlussbestimmungen

Geltungsbereich und Leistungsinhalt

Der Wanderführer Jan Voigt (in der Folge nur noch „Wanderführer“ genannt) erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Wanderführer und den Teilnehmern (in der Folge „Kunde“ genannt), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Der Vertrag umfasst alle Verpflichtungen als Wanderführer, einen Kunden auf einer bestimmten Tour zu führen. Im Gegenzug verpflichtet sich dieser zur Zahlung des Honorars, sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart wurde.

Die in den Programmen bzw. Tourenbeschreibungen genannten Voraussetzungen müssen vom Kunden erfüllt werden. Für den Zustand und die Wartung etwaiger selbst mitgebrachter Ausrüstung sowie den eigenen Gesundheitszustand ist jeder Kunde eigenverantwortlich. Zur Beurteilung der Eignung des einzelnen Kunden für die geplante Tour verpflichtet sich dieser zu wahrheitsgemäßen Angaben dem Wanderführer gegenüber. Der Kunde verpflichtet sich, deshalb bei Anmeldung, spätestens jedoch bei Kursbeginn, den Wanderführer darauf hinzuweisen, falls gesundheitliche Vorerkrankungen vorliegen, die für den Kurs relevant sein könnten.

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung hat sich der Wanderführer vor Antritt einer Tour davon zu überzeugen, dass die Kunden ausreichend und den Anforderungen entsprechend ausgerüstet sind. Der Wanderführer behält sich das Recht vor, die Führung von Personen abzulehnen, die mangelhaft ausgerüstet oder augenscheinlich den Schwierigkeiten der geplanten Unternehmung nicht gewachsen sind. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars.

Trotz bester Tourenplanung und Führung kann keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen des geplanten Programmziels oder Gipfels abgegeben werden.

Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl zwischen mehreren Routenvarianten, über Fortsetzung und Abbruch der Tour, hinsichtlich der Einschaltung von Pausen und deren Längen, die Entscheidung hinsichtlich der Mitnahme und des Einsatzes von Ausrüstungsgegenständen obliegen alleinig dem Wanderführer.

Für aus Sicherheitsgründen (wie Stein- und Eisschlag, Lawinen, Absturz, Wetterumschwünge usw.) oder durch die Schuld des Kunden unterbliebene Touren können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Schäden aus Verlust oder Reparaturkosten von Beschädigungen an der Leihausrüstung, die über normale Abnützung hinausgehen, sind vom Kunden zu ersetzen.

Aufgrund der besonderen Verantwortung für die richtige Durchführung der Tour verpflichten sich die Kunden mit dem Abschluss des Wanderführervertrages, sich den Anordnungen des Wanderführers, die dieser in seiner Funktion als verantwortlicher und sachkundiger Leiter der Tour abgibt, zu unterwerfen. Sollten diese von den Kunden ignoriert werden, kann der Wanderführer für allfällige daraus entstehende Folgen nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Vertragsabschluss und Buchung

Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Wanderführer kommt zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Ziel und Zweck der Unternehmung, Honorar, Zeitpunkt und die Zahl der zu führenden Personen etc.) besteht.

Die Buchung kann schriftlich per E-Mail oder (fern)mündlich erfolgen, wird vom Wanderführer mit einer Buchungsbestätigung per E-Mail bestätigt und ist damit verbindlich. Um freie Plätze gewährleisten zu können ist eine frühe Buchung sinnvoll. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Kunden haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt. Es wird Handeln im eigenen Namen vermutet. Im Übrigen haften bei Abschluss eines Wanderführervertrages für die Leitung einer Wander-/Bergtour mit mehreren Personen alle Kunden für den Honoraranspruch solidarisch zur ungeteilten Hand.

Dem Wanderführer bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhersehbarer Umstände jederzeit abzuändern, einzuschränken oder zu erweitern. Aufgrund der Abhängigkeit von Wetterlagen oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen kann der ursprünglich geplante Tourenverlauf nicht immer garantiert werden. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, müssen schriftlich festgehalten werden.

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt nach der erbrachten Leistung in Bar oder per Überweisung. Bezahlung mittels Debit- oder Kreditkarte ist nicht möglich. Nicht in den Leistungen angeführte Zusatzkosten sind vom Kunden selbst zu tragen. Alle Preise auf der Homepage www.wanderfuehrervoigt.com verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Personenwechsel des Kunden

Sofern der Kunde gehindert ist, die Unternehmung anzutreten, kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und die Übertragung dem Wanderführer binnen angemessener Frist vor dem Beginn der Tour mitgeteilt wird. Der Überträger und der Erwerber haften für das Entgelt sowie gegebenenfalls für durch die Übertragung entstehende Mehrkosten solidarisch zur ungeteilten Hand. Ein Ablehnen der Übertragung durch den Wanderführer ist aus sachlich gerechtfertigten Gründen möglich.

Mindestteilnehmerzahl

Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, so ist der Wanderführer berechtigt, bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag, ohne Anspruch auf Schadensersatz, zurückzutreten.

Wenn zumindest ein Kunde dennoch die Durchführung der Veranstaltung wünscht, kann ein neues Angebot mit einem neu berechneten Preis unterbreitet werden. Sofern der Kunde mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden ist, kommt ein neuer Vertrag zustande. Eine Verpflichtung zur Neudurchführung der Veranstaltung seitens des Wanderführers an einem anderen Termin besteht jedoch nicht.

Versicherungen und Gewährleistung

Der Wanderführer verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Allfällige private Versicherungen (z. B. Unfallversicherung) im Zusammenhang mit den geplanten Touren sind von den Kunden selbst abzuschließen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei Rettungseinsätzen, insbesondere Hubschrauber- oder Bergrettungseinsätzen sehr hohe Kosten anfallen können, die von den zuständigen Sozialversicherungsträgern im Regelfall nicht übernommen werden und daher vom betroffenen Kunden selbst zu bezahlen sind. Es wird daher der Abschluss einer Bergekostenversicherung ausdrücklich empfohlen. Es besteht grundsätzlich keine Rücktrittsversicherung. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung allfälliger Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten verantwortlich.

Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung des Wanderführers einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm anstelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbracht wird, sofern dies möglich ist. Zur Durchführung der Verbesserung während der laufenden Bergtour besteht jedenfalls eine Anzeigepflicht des Kunden an den Wanderführer.

Ist eine Leistungsstörung in der Sphäre des Kunden begründet, wie beispielsweise eine Gesundheitsbeeinträchtigung (z. B. eine zu langsame Akklimatisation an die Höhe, mangelnde Kondition, und dgl.), so kann der Kunde daraus keine Ansprüche ableiten.

Schadensersatz

Im Falle der schuldhaften Verletzung einer aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflicht ist der Wanderführer den Kunden gegenüber bei Vorliegen aller anderen gesetzlichen Voraussetzungen zum Ersatz der daraus entstandenen Schäden im Rahmen der gesetzlich verpflichtet abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verantwortlich.

Der Wanderführer haftet nicht im Falle einer leichten Fahrlässigkeit. Ebenso ausgeschlossen sind Ersatzansprüche aus dem Titel der entgangenen Urlaubsfreuden. Ein allfälliger Schadensersatz ist der Höhe nach mit der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Haftpflichtversicherungssumme begrenzt.

Von den gesetzlichen Haftungstatbeständen abgesehen, nehmen die Kunden an den Wander- und Bergtouren auf eigene Gefahr teil. Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit wird bei jedem Kunden daher vorausgesetzt. Der Wanderführer kann keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich aufgrund der Realisierung alpiner Gefahren (wie z. B. Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Steinschlag) ergeben, übernehmen. Dies wird vom Kunden mit seiner Anmeldung ausdrücklich akzeptiert.

Alle Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und geführt. Für Gipfelerfolge oder Erfüllung subjektiv vorgestellter Reiseziele kann keine Garantie übernommen werden. Es liegt in der Natur der Veranstaltung, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Kunden bestehen bleibt. Eine entsprechende Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr und wird daher jedem Gast grundsätzlich dringend angeraten.

Nimmt der Kunde einzelne Teilleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Teilnahmekosten.

Stornierung des Vertrages durch den Kunden

Der Kunde hat das Recht, jederzeit schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Bei Abmeldung bis spätestens 30 Tage vor Programmbeginn entstehen keine Kosten gegenüber dem Wanderführer. Bei Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt entstehen folgende Kosten:

  • bis 14 Tage vor Antritt der Tour 25 %,
  • bis 7 Tage vor Antritt der Tour 50 %,
  • bis 48 Stunden vor Antritt der Tour 75 %,
  • ab 48 Stunden vor Beginn der Tour 100 % des jeweiligen Honorars.

Zusätzlich sind eventuelle Stornokosten von bereits reservierten Hütten, Hotels oder Transferleistungen (Taxi, Mietwagen) vom Kunden zu übernehmen. Es wird empfohlen, eine Rücktrittsversicherung abzuschließen. Kann der durch den Rücktritt freigewordene Platz weiterverkauft werden, entstehen keine Kosten. Terminänderungen gelten wie Stornierung und Neuanmeldung.

Sollte ein Kunde dem vereinbarten Ausgangspunkt der Tour fernbleiben oder wenn der Aufbruch zur Tour wegen einer dem Kunden unterlaufenen Fahrlässigkeit oder auch durch einen durch höhere Gewalt verursachten Grund versäumt wird, ist das Führungshonorar zu 100 % fällig.

Rücktritt des Wanderführers vor Antritt der Tour

Muss der Wanderführer aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die er keinerlei Einfluss hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, vom Vertrag zurücktreten, so hat der Kunde die bislang angefallenen Spesen zu ersetzen. Zu derartigen Ereignissen zählen etwa staatliche Anordnungen, Pandemien, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Seuchen, Wetter- und Lawinenverhältnisse etc..

Rücktritt des Wanderführers nach Antritt der Tour

Der Wanderführer wird von der Leistungserbringung befreit, wenn ein Kunde im Rahmen einer Tour durch ungebührliches sowie grob unvorsichtiges Verhalten die Durchführung der Unternehmung – ungeachtet einer Abmahnung – nachhaltig stört oder andere gefährdet. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Wanderführer gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.

Änderungen des Vertrages

Der Wanderführer behält sich vor, das mit der Buchung bestätigte Honorar aus Gründen, die außerhalb des Einflusses des Wanderführers liegen, zu erhöhen, sofern der Termin mehr als drei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind etwa die Änderung allfälliger Beförderungs-, Maut- und Besteigungskosten.

Programmänderungen durch Wetterumschwünge, sonstige alpine Gefahren sowie Konditionsschwächen der einzelnen Kunden und Sonstiges bleiben bei allen Touren vorbehalten. Der Wanderführer ist zur Abbrechung der Tour verpflichtet, wenn z. B. unvorhersehbare besondere Umstände eintreten, bei denen die körperliche Sicherheit seiner Kunden gefährdet erscheint. Die Kunden können aus diesen Umständen somit keine Ersatzansprüche dem Wanderführer gegenüber geltend machen. Hierbei hat sich die Entscheidung nach dem schwächsten Kunden zu richten, und die übrigen Kunden der Unternehmung teilen dasselbe Schicksal.

Es gilt der Grundsatz der persönlichen Ausführung des Wanderführervertrages. Für den Fall einer Verhinderung durch wichtige Gründe (beispielsweise Krankheit, Todesfall in der Familie, o. ä.), ist der Wanderführer zur Übertragung der Führungstätigkeit an einen Dritten berechtigt. Der Kunde stimmt dieser Übertragungsmöglichkeit ausdrücklich zu. In einem solchen Fall ist die Haftung auf ein allfälliges Auswahlverschulden begrenzt.

Auskunftserteilung an Dritte

Auskünfte über die Namen der Kunden sowie die Aufenthaltstorte werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, die Kunden haben ausdrücklich eine Auskunftserteilung gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Datenschutz

Der Wanderführer ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung und aus dem Vertrag ergebende Zwecke zu verarbeiten und zu speichern. Zum Zwecke der Bildung von Fahrgemeinschaften kann der Kunde der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an Teilnehmer zustimmen (in der Regel durch entsprechendes Häkchen im Buchungsformular bzw. durch mündliche Zustimmung).

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

(Hier ist die gesonderte Datenschutzerklärung auf dieser Website zu beachten!)

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verarbeitet, sofern diese für eine Vertragsbegründung, -durchführung, -erfüllung sowie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Soweit zur Anbahnung oder Durchführung eines Vertragsverhältnisses oder im Rahmen der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen personenbezogene Daten erforderlich sind, ist eine Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO rechtmäßig. Erteilt der Kunde dem Wanderführer eine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z. B. für werbliche Ansprache per E-Mail), ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis der Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Sofern erforderlich und gesetzlich zulässig, werden die Kundendaten über die eigentlichen Vertragszwecke hinaus zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO verarbeitet. Darüber hinaus erfolgt eine Verarbeitung ggf. zur Wahrung berechtigter Interessen von dem Wanderführer oder Dritten sowie zur Abwehr und Geltendmachung von Rechtsansprüchen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Gegebenenfalls wird der Kunde unter Angabe des berechtigten Interesses gesondert informiert, soweit dies gesetzlich vorgegeben ist.

Verarbeitet werden nur solche Daten, die mit der Vertragsbegründung bzw. den vorvertraglichen Maßnahmen in Zusammenhang stehen. Dies können allgemeine Daten zur Person (Name, Anschrift, Kontaktdaten etc.) sowie ggf. weitere Daten sein, die der Kunde im Rahmen der Begründung des Vertrags übermittelt. Soweit erforderlich werden die personenbezogenen Daten nur für die Dauer der Geschäftsbeziehung bzw. zur Erfüllung vertraglicher Zwecke verarbeitet und gespeichert. Dieses umfasst u. a. auch die Anbahnung und die Abwicklung eines Vertrages.

Widerspruchsrecht
Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen erfolgt, hat der Kunde gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung dieser Daten einzulegen. Diese personenbezogenen Daten werden dann nicht mehr weiterverarbeitet, es sei denn, es können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachgewiesen werden. Diese müssen den Interessen, Rechten und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung muss der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen.

Werbung, Fotografieren und Filmen

Während der Wanderung darf fotografiert bzw. gefilmt werden. Die Bilder werden bei Bedarf zu Werbezwecken auf der Homepage www.wanderfuehrervoigt.com sowie auf der Facebook-Seite oder dem Instagram-Account von Jan Voigt dargestellt und/oder vereinzelt in Print- und anderen Medien veröffentlicht. Der Kunde erklärt sich mit seiner Anmeldung grundsätzlich mit der Veröffentlichung von Bildern, auf denen er abgebildet ist, einverstanden. Sollte der Kunde nicht einverstanden sein, so ist dies dem Wanderführer spätestens vor Antritt der Wanderung mitzuteilen.

Mit der Weitergabe eigener Bilder an Jan Voigt stimmt der Kunde der Veröffentlichung seiner Bilder auf der Homepage von Jan Voigt www.wanderfuehrervoigt.com uneingeschränkt zu. Eine weitere Nutzung der Bilder durch Jan Voigt ist nicht vorgesehen und nur nach Absprache zwischen Jan Voigt und dem jeweiligen Kunden möglich.

Jan Voigt als Betreiber der genannten Website haftet nicht dafür, dass Dritte ohne Wissen des Betreibers den Inhalt der Website für weitere Zwecke nutzen (insbesondere durch das Herunterladen und/oder Kopieren von Fotos). Jan Voigt haftet nicht für mögliche Schäden, die dem Teilnehmer durch die Veröffentlichung seiner Bilder auf der Homepage und auf der Facebook-Seite „Wanderführer Jan Voigt“ entstehen.

Gerichtsstand

Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, wird als Gerichtsstand der Sitz von Jan Voigt vereinbart.

Schlussbestimmungen

Es gilt das deutsche Recht. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.